(1) Der nach der Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Überschuss gebührt den Erben nach dem Verhältnis der Erbteile. (2) Schriftstücke, die sich auf die persönlichen Verhältnisse des Erblassers, auf dessen Familie oder auf den ganzen Nachlass beziehen, bleiben gemeinschaftlich. Rechtsprechung zu § 2047 BGB (1) Der nach der Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Überschuss gebührt den Erben nach dem Verhältnis der Erbteile. (2) Schriftstücke, die sich auf die persönlichen Verhältnisse.. (1) Der nach der Berichtigung der Nachlaßverbindlichkeiten verbleibende Überschuß gebührt den Erben nach dem Verhältnisse der Erbteile. (2) Schriftstücke, die sich auf die persönlichen Verhältnisse des Erblassers, auf dessen Familie oder auf den ganzen Nachlaß beziehen, bleiben gemeinschaftlich (1) Der nach der Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Überschuss gebührt den Erben nach dem Verhältnis der Erbteile. (2) Schriftstücke, die sich auf die persönlichen Verhältnisse des Erblassers, auf dessen Familie oder auf den ganzen Nachlass beziehen, bleiben gemeinschaftlich BGB § 2047 i.d.F. 22.12.2020. Buch 5: Erbrecht Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben Titel 4: Mehrheit von Erben Untertitel 1: Rechtsverhältnis der Erben untereinander § 2047 Verteilung des Überschusses (1) Der nach der Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Überschuss gebührt den Erben nach dem Verhältnisse der Erbteile. (2) Schriftstücke, die sich auf die.
§ 2047 wird in 1 Vorschrift zitiert (1) Der nach der Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Überschuss gebührt den Erben nach dem Verhältnis der Erbteile. (2) Schriftstücke, die sich auf die persönlichen Verhältnisse des Erblassers, auf dessen Familie oder auf den ganzen Nachlass beziehen, bleiben gemeinschaftlich § 2047 BGB Verteilung des Überschusses (1) Der nach der Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Überschuss gebührt den Erben nach dem Verhältnis der Erbteile. (2) Schriftstücke, die sich auf die persönlichen Verhältnisse des Erblassers, auf dessen Familie oder auf den ganzen Nachlass beziehen, bleiben gemeinschaftlich (1) Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. (2) Der Erblasser soll in der Erklärung angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort er sie niedergeschrieben hat. (3) Die Unterschrift soll den Vornamen und den Familiennamen des Erblassers enthalten
§ 2047 BGB Verteilung des Überschusses (1) Der nach der Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Überschuss gebührt den Erben nach dem Verhältnis der Erbteile. (2) Schriftstücke, die sich auf die persönlichen Verhältnisse des Erblassers, auf dessen Familie oder auf den ganzen Nachlass beziehen, bleiben gemeinschaftlich. § 2046 BGB § 2048 BGB Impressum. (1) Aus dem Nachlass sind zunächst die Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen. Ist eine Nachlassverbindlichkeit noch nicht fällig oder ist sie streitig, so ist das zur Berichtigung Erforderliche zurückzubehalten § 2047 Verteilung des Überschusses (1) Der nach der Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Überschuss gebührt den Erben nach dem Verhältnis der Erbteile. (2) Schriftstücke, die sich auf die persönlichen Verhältnisse des Erblassers, auf dessen Familie oder auf den ganzen Nachlass beziehen, bleiben gemeinschaftlich
§ 2047 BGB Verteilung des Überschusses. A. Allgemeines; B. Tatbestand § 2048 BGB Teilungsanordnungen des Erblassers § 2049 BGB Übernahme eines Landguts; Vorbemerkung zu §§ 2050 ff. BGB § 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben § 2051 BGB Ausgleichungspflicht bei Wegfall eines Abkömmling Basiszinssatz nach § 247 BGB 03.07.2020 EN Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen
Bürgerliches Gesetzbuch / § 2047 Verteilung des Überschusses (1) Der nach der Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Überschuss gebührt den Erben nach dem Verhältnis der Erbteile. (2) Schriftstücke, die sich auf die persönlichen Verhältnisse des Erblassers, auf dessen Familie oder auf den ganzen mehr. 30-Minuten teste BeckOK BGB/Ilse Lohmann, 11. Ed. 1.1.2008, BGB § 2047 . zum Seitenanfang. Dokument; Kommentierung: § 2047; Gesamtes Wer § 2047 BGB, Verteilung des Überschusses; Titel 4 - Mehrheit von Erben → Untertitel 1 - Rechtsverhältnis der Erben untereinander (1) Der nach der Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Überschuss gebührt den Erben nach dem Verhältnis der Erbteile. (2) Schriftstücke, die sich auf die persönlichen Verhältnisse des Erblassers, auf dessen Familie oder auf den ganzen. § 2046 BGB - Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten § 2047 BGB - Verteilung des Überschusses § 2048 BGB - Teilungsanordnungen des Erblassers § 2049 BGB - Übernahme eines Landgutes § 2050 BGB - Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben § 2051 BGB - Ausgleichungspflicht bei Wegfall eines Abkömmling
DEUTSCHE GESETZE | BGB | § 2047. Bürgerliches Gesetzbuch [ § 2046 | § 2048] § 2047 (1) Der nach der Berichtigung der Nachlaßverbindlichkeiten verbleibende Überschuß gebührt den Erben nach dem Verhältnisse der Erbteile. (2) Schriftstücke, die sich auf die persönlichen Verhältnisse des Erblassers, auf dessen Familie oder auf den ganzen Nachlaß beziehen, bleiben gemeinschaftlich.. § 2046 BGB: Alle Nachlassverbindlichkeiten sind beglichen. Hierfür muss die Immobilie in Geld umgesetzt werden, ein Verkauf bietet sich also an. § 2047 Absatz 1 BGB: Nicht teilbare Nachlassgegenstände wurden verkauft. Eine Immobilie ist nicht real teilbar, da man sie beispielsweise nicht einfach halbieren kann. Daher muss sie verkauft. Besteht der Nachlass dann schließlich nur noch aus Geld, ist es gemäß den Erbquoten aufzuteilen, § 2047 BGB. Dabei kann es zur Ausgleichung von Vorwegempfängen einzelner Erben kommen, §§ 2050 ff BGB. Jeder Miterbe kann die anderen auf Zustimmung zu einem bestimmten Auseinandersetzungsplan verklagen. Weicht dieser Plan auch nur an einem Punkt von der gesetzlichen Regelung ab - etwa we 1 § 2033 Absatz 1 BGB. 2 § 2033 Absatz 2 BGB. 3 § 2058 BGB. 4 § 426 BGB. 5 BGH, Teilurteil vom 25.11.2009 - IV ZR 70/05 - NJW 2010, 435 = ZEV 2010, 144. 6 § 242 BGB. 7 § 2046 BGB. 8 § 2042 Absatz 2 BGB i.V.m. §§ 753 ff. BGB. 9 § 2047 BGB, § 753 BGB. 10 §§ 2050 ff. BGB
BGB § 2047 BGB Verteilung des Überschusses: Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland: Publikation: BGBl. I § 2047. Verteilung des Überschusses (1) Der nach der Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Überschuss gebührt den Erben nach dem Verhältnis der Erbteile. (2) Schriftstücke, die sich auf die persönlichen Verhältnisse des Erblassers, auf dessen Familie oder. § 2047 BGB Verteilung des Überschusses (1) Der nach der Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Überschuss gebührt den Erben nach dem Verhältnis der Erbteile. (2) Schriftstücke, die sich auf die persönlichen Verhältnisse des Erblassers, auf dessen Familie oder auf den ganzen Nachlass beziehen, bleiben gemeinschaftlich. § 2373 BGB Dem Verkäufer verbleibende Teile . Ein. § 2047 BGB, Verteilung des Überschusses Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten BGH , Urteil vom 19.3.2010 - V ZR 52/09 Vorinstanz: OLG Celle vom 18.2.2009 - 3 U 170/08; Vorinstanz: LG Hildesheim vom 9.7.2008 - 6 O 92/07; ) Leitsätze a) Die Sittenwidrigkeit unter dem Gesichtspunkt einer anfänglichen Übersicherung setzt ein § 2047 BGB) - dies ist grundsätzlich erst dann der Fall, wenn sämtliche Nachlasswerte versilbert, die Nachlassforderungen eingeholt und sämtliche Nachlassverbindlichkeiten bedient sind (sogenannte Teilungsreife) Palandt/Edenhofer, § 2042 Rn. 16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29
§ 2047 BGB - Verteilung des Überschusses § 2048 BGB - Teilungsanordnungen des Erblassers § 2049 BGB - Übernahme eines Landguts § 2050 BGB - Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als. Baulinks -> Redaktion || < älter 2012/2047 jünger > >>| Baurecht: vorhersehbares und unvorhersehbares Schlechtwetter (25.11.2012) Kaltes und feuchtes Winterwetter führt gerne zu Verzögerungen auf Baustellen. Das führt in der Regel zu Ärger zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern, zwischen Bauherren und Unternehmen - bestätigt auch die ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein. Bild aus. BGH, URTEIL vom 4.1.2014, Az. XII ZR 33/15 Aus § 2039 Satz 1 BGB folgt die Berechtigung des einzelnen Miterben, eine zu dem Nachlass gehörende Forderung als gesetzlicher Prozessstandschafter für die Erbengemeinschaft (BGHZ 167, 150 = NJW 2006, 1969 Rn. 7) auch gegen einen Miterben geltend zu machen (BGH Urteile vom 1. Oktober 1975 - IV ZR 161/73-WM 1975, 1179, 1181 un
Voraussetzungen für die praktische Fahrprüfung. Um für den Erwerb vom Führerschein für die praktische Prüfung zugelassen zu werden, muss der Fahrschüler einige Voraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen die erforderlichen Pflichtfahrstunden (Nacht-, Autobahn- und Überlandfahrt) absolviert sein.. Auf der anderen Seite muss der Fahrschüler, bevor er die Prüfungsfahrt antreten darf. § 2047 BGB - Verteilung des Überschusses § 2048 BGB - Teilungsanordnungen des Erblassers; Erwähnungen in anderen Vorschriften . Folgende Vorschriften verweisen auf § 2043 BGB: Bürgerliches. Zitatangaben (BGB) Periodikum: RGBl Zitatstelle: 1896, 195 Ausfertigung: 1896-08-18 Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738; Hinweise zum Zitieren . Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit § 2042 BGB § 2042 Abs. 1 BGB oder § 2042 Abs. I BGB § 2042 Abs. 2 BGB oder § 2042 Abs. II BGB. Anwalt finde § 2247 BGB Eigenhändiges Testament (1) Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. (2) Der Erblasser soll in der Erklärung angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort er sie niedergeschrieben hat. (3) Die Unterschrift soll den Vornamen und den Familiennamen des Erblassers enthalten. Unterschreibt der. So würden analoge Dokumente wie Tagebücher und persönliche Briefe vererbt, wie aus § 2047 Abs. 2 und § 2373 Satz 2 BGB zu schließen sei. Es bestehe aus erbrechtlicher Sicht kein Grund dafür, digitale Inhalte anders zu behandeln. Weder postmortales Persönlichkeitsrecht noch Fernmeldegeheimnis hindern Anspruch. Einen Ausschluss der Vererblichkeit aufgrund des postmortalen.
Mehr zur Fundstelle NJW 2007, 2047: Anwalt darf zum Gerichtstermin fliegen: BGH zu den Folgen, wenn der gebuchte Flug wegen Nebels ausfällt und der Gerichtstermin nicht rechtzeitig wahrgenommen werden kan in Aichach im Zuge der St 2047 Staatsstraße St 2047 Rain - Aichach Str.-km 53,790 bis Str.-km 53,444 (St 2047_720_0,308 bis St 2047_720_0,654) Planfeststellungsbeschluss vom 31. März 2010 Geschäftszeichen 32-4354.4-1/ Diese Struktur des Eigentumsvorbehalts deutet die kaufrechtliche Bestimmung des § 449 BGB an. Nach dessen Absatz 1 ist im Zweifel davon auszugehen, dass ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wird, wenn sich der Verkäufer das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehält. § 449 Absatz 1 BGB bezieht sich lediglich auf bewegliche Sachen, also nicht auf Grundstücke Im Deliktsrecht wird in BGB ein Schadensersatzanspruch bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gewährt, im Bereicherungsrecht sieht BGB eine verschärfte Haftung des Empfängers einer sittenwidrigen Leistung vor Zudem, so argumentierte der BGH, würden analoge Dokumente wie Tagebücher und persönliche Briefe ebenfalls vererbt, wie aus § 2047 Abs. 2 und § 2373 Satz 2 BGB zu schließen sei. Es bestehe aus erbrechtlicher Sicht kein Grund dafür, digitale Inhalte anders zu behandeln
BGB § 2047 Abs. 1 BGB § 2050 BGB § 2052 BGB § 2174 Fundstellen: FamRZ 2011, 1900 Eine Ausgleichung gem. §§ 2050, 2052 BGB verschiebt die Teilungsquote nach § 2047 Abs. 1 BGB; Der Vermächtnisnehmer ist für die Wirksamkeit und den Inhalt einer letztwilligen Verfügung darlegungspflichtig und beweispflichtig. Hintergrund: Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB.Er verändert sich zum 1
Der BGH erteilt dabei der in der Literatur teilweise vertretenen Differenzierung nach vermögenswerten und höchstpersönlichen Inhalten zu Recht eine deutliche Absage: Tagebücher oder persönliche Briefe in Papierform gehen nach § 2047 Abs. 2 und § 2373 Satz 2 BGB ohne Weiteres auf die Erben über. Aus erbrechtlicher Sicht gibt es keinen Grund, höchstpersönliche digitale Inhalte anders. § 2047 Verteilung des Überschusses § 2048 Teilungsanordnungen des Erblassers § 2049 Übernahme eines Landguts § 2050 Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erbe Gemäß BGB § 288 lehnt sich der Zinssatz für Verzugszinsen an den jeweils aktuellen Basiszinssatz an. Die Tabelle nennt daher neben dem Basiszinsatz auch den Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte und für Handelsgeschäfte (d.h. für Entgeltforderungen bei Rechtsgeschäften, bei denen kein Verbraucher beteiligt ist). Basiszinssätze und Verzugszinssätze. Datum der Anpassung.
§ 2047 BGB - Verteilung des Überschusses § 2048 BGB - Teilungsanordnungen des Erblassers § 2049 BGB - Übernahme eines Landguts § 2050 BGB - Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben § 2051 BGB - Ausgleichungspflicht bei Wegfall eines Abkömmlings § 2052 BGB - Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gewillkürte Erben § 2053 BGB - Zuwendung an entfernteren oder. BGH: Anerkennung des Chapter-11-Verfahrens als Insolvenzverfahren (Schnellverschlusskappe) 02.12.2009. InsO §§ 352, 343, 86; BC §§ 301, 362, 1101 ff.; ZPO § 240 Anerkennung des Chapter-11-Verfahrens als Insolvenzverfahren (Schnellverschlusskappe) BGH, Urt. v. 13. 10. 2009 - X ZR 79/06 (BPatG) Leitsätze des Gerichts: 1. Das durch einen Antrag des Schuldners eingeleitete. 1In den §§ 2318 - 2324 BGB ist die gesetzliche Regelung über die Verteilung der Pflichtteilslast im Innenverhältnis zwischen den einzelnen begünstigten Nachlassbeteiligten geregelt. Im Außenverhältnis haftet der Erbe allerdings allein. Für die Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs muss sich der Berechtigte direkt an den oder die Erben wenden. Bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen verbleiben Ansprüche auf Vermächtnisse und Auflagen unberücksichtigt und schmälern daher.
BGB § 2048 § 2048 BGB Teilungsanordnungen des Erblassers § 2047 § 2049. Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung Anordnungen für die Auseinandersetzung treffen. Er kann insbesondere anordnen, dass die Auseinandersetzung nach dem billigen Ermessen eines Dritten erfolgen soll. Die von dem Dritten auf Grund der Anordnung getroffene Bestimmung ist für die Erben nicht verbindlich. Volltext von BGH, Beschluss vom 2. 7. 2008 - XII ZB 208/0 BVerfG, Beschluss vom 21.08.2006 - Az. 1 BvR 2047/03maxem.de - Der aus einfachem Recht abgeleitete Vorrang des bürgerlichen Namens (§ 12 BGB) ist angesichts dessen Bedeutung für die Bezeichnung einer Person verfassungsrechtlich dann nicht zu beanstanden, wenn ein Pseudonym noch keine Verkehrsgeltung erlangt hat und dessen Träger nicht verwehrt wird, es z.B. mit einem weiteren Zusatz als. Volltext von BGH, Beschluss vom 18. 5. 2017 - IX ZR 36/16. Gründe: I. Der Kläger nimmt die Beklagten zu 1 und 2, Schweizer Rechtsanwälte, die eine Anwaltskanzlei in der Rechtsform einer Personengesellschaft geführt haben, aus einem Anwaltsvertrag wegen Anwaltsfehlern und die Beklagte zu 3, eine am 17
Entscheidungen » Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs » Urteil des IX. Zivilsenats vom 7.2.2019 - IX ZR 47/18 BGB § 2046 § 2046 BGB Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten § 2045 § 2047 (1) Aus dem Nachlass sind zunächst die Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen. Ist eine Nachlassverbindlichkeit noch nicht fällig oder ist sie streitig, so ist das zur Berichtigung Erforderliche zurückzubehalten. (2) Fällt eine Nachlassverbindlichkeit nur einigen Miterben zur Last, so können diese die.
BGB . BGB ; Fassung; Buch 1: Allgemeiner Teil. Abschnitt 1: Personen § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit § 2 Eintritt der Volljährigkeit §§ 3 bis 6 (weggefallen) § 7 Wohnsitz; Begründung und Aufhebung § 8 Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähiger § 9 Wohnsitz eines Soldaten § 10 (weggefallen) § 11 Wohnsitz des Kindes § 12 Namensrecht § 13 Verbraucher § 14 Unternehmer §§ 15 bis 20. § 1587 BGB beschreibt den Grundsatz des Versorgungsausgleiches zwischen geschiedenen Ehegatten sowohl für den Wertausgleich von Anwartschaften oder Aussichten auf eine Versorgung - §§ 1587a bis 1587e BGB - wie auch für den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich - §§ 1587f bis 1587n BGB -. Gemäß § 1318 Abs. 3 BGB finden die Vorschriften über den Versorgungsausgleich auch auf. Nächste Beitrag BGB § 2047 - Verteilung des Überschusses Ähnliche Beiträge BGB § 2383 - Umfang der Haftung des Käufers. 17. September 2020; BGB § 2384 - Anzeigepflicht des Verkäufers gegenüber Nachlassgläubigern, Einsichtsrecht. 17. September 2020; BGB § 2385 - Anwendung auf ähnliche Verträge . 17. September 2020; Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen. Name * E-Mail. Volltext von BGH, Urteil vom 14. 4. 2011 - I ZR 50/0 3. § 672 BGB analog 74 4. §399 1. Alt. BGB 74 5. Leistungsstörungsrecht 75 II. Stellungnahme 75 1. Keine Unvererbbarkeit aufgrund Höchstpersönlichkeit 75 2. Kein Erlöschensgrund eigener Art 75 3. Keine Anwendung von § 399 1. Alt. BGB 77 a) Regelungsbereich von § 399 BGB 77 b) Umgekehrte Schutzrichtung 7
BGH: Leiharbeitnehmer und Unternehmensmitbestimmung von Dr. Klaus von der Linden, veröffentlicht am 20.08.2019. Rechtsgebiete: Bürgerliches Recht Arbeitsrecht Wirtschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Aktienrecht GmbH-Recht 1 | 2047 Aufrufe. BGH v. 25.6.2019 - II ZB 21/18 klärt höchstrichterlich eine praktisch überaus wichtige Frage auf der Schnittstelle zwischen Gesellschafts. BGH kassiert Urteil des OLG München nach Musterfeststellungsklage Massive Mieterhöhungen nach BGB-Modernisierung für zulässig erachtet - Berlin durch Mietendeckel geschützt; 09.03.2021 Berliner Immobilienmarkt 2021 Teilweise Wirkung durch Mietendeckel und Corona-Pandemie. Mitmachen . 26.2.21: Für eine TV-Dokumentationsreihe werden Menschen (m/w/d) gesucht, die unter dem Messie-Syndrom. BGB § 2048 < § 2047 § 2049 > Bürgerliches Gesetzbuch. Ausfertigungsdatum: 18.08.1896 § 2048 BGB Teilungsanordnungen des Erblassers. Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung Anordnungen für die Auseinandersetzung treffen. Er kann insbesondere anordnen, dass die Auseinandersetzung nach dem billigen Ermessen eines Dritten erfolgen soll. Die von dem Dritten auf Grund der Anordnung. des Nachlassverwalters (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1964 - V ZR 25/62, BGHZ 41, 30, 32; RG JW 1930, 2047; MünchKomm-BGB/Küpper, 7. Aufl. § 1988 Rn. 6). Da die Beklagte somit als Alleinerbin des Erblas-3 4 5 § 2047 Verteilung des ÜberschussesMeißnerrehmVergabepraxis VOB Bayern Vorschriften Gesetze BGB Buch 5 Erbrecht Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben Titel 4.
Glaubitz / Dürckheim, Dürckheim-Register - Wichtige Wirtschaftsgesetze (BGB, HGB, GmbHG, AktG, UmwG) DürckheimRegister mit Stichworten, 5. Auflage, 2019, Zubehör, Tabelle/Register/Kartei, 978-3-86453-254-2. Bücher schnell und portofre Entscheidungen » Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs » Urteil des IX. Zivilsenats vom 25.6.2020 - IX ZR 47/19 BGB-Vertrag A. Allgemeines 1. Anfechtung 2. Zustandekommen und Wirksamkeit von Verträgen 3. Verjährung a) Beginn und Dauer der Verjährung b) Hemmung und Unterbrechung der Verjährung 4. § 242 BGB Treu und Glauben a) Modifizierte Auftragsbestätigung und kaufmännisches Bestätigungsschreiben b) Wegfall der Geschäftsgrundlage c) Verwirkung 5. Allgemeine Geschäftsbedingungen und AGB-Gesetz. Aufhebung der Zuständigkeit des Reichsgerichts in Oberschlesien . Fundstellen: RGZ 99, 23